Voraussetzung für die Nutzung unserer Gästewohnungen ist, dass Sie Mitglied unserer
Genossenschaft sind.
Bitte beachten Sie, dass es bei den Anfragen zeitliche Überschneidungen geben kann,
da Reservierungsanfragen telefonisch, schriftlich oder übers Internet eingehen können.
Insofern besteht bei Eingabe einer Anfrage kein rechtlicher Anspruch auf die Nutzung der
Gästewohnung im gewünschten Zeitraum. Wenn die entsprechende Wohnung im
gewünschten Zeitraum frei ist, erhalten Sie von uns den Mietvertrag zugesendet.